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Die Problematik ist inzwischen bei vielen Landkreisen angekommen und so haben diese zwischenzeitlich entschieden, dass die Gewährung von unterschiedlichen Zulagen möglich ist und damit die unterschiedliche Besoldung ausgeglichen werden kann
Klar ist: Arbeitgeber haben eine arbeitsschutzrechtliche Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer. Diese Fürsorgepflicht gilt auch in Krisenzeiten.
Ich möchte Sie bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, zu wenden