(...) Eine gerichtliche Kindeswohlprüfung muss die Umstände des konkreten Einzelfalls (z.B.Interesse des Kindes an Förderung und Kontinuität, Bindungen des Kindes, Wille des Kindes) einbeziehen und gewichten. Diese Aufgabe ist insbesondere dann schwierig, wenn die Eltern sich im Trennungskonflikt befinden und gegenläufige Ziele verfolgen. Der in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren geltende Amtsermittlungsgrundsatz soll dabei eine umfassende Abklärung der tatsächlichen Umstände ermöglichen. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Sehr geehrter Herr Kluge,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.
(...) Liegt das Einkommen unterhalb bzw. geringfügig über der so genannten Einkommensgrenze, werden die Betreuungskosten im rahmen der der Jugendhilfe in voller Höhe bzw. anteilig direkt dem Kindertagesstättenträger erstattet, *so dass eine zweckentsprechende Verwendung gewährleistet wird*. (...)
(...) 5 Prozent der Männer von Gewalt durch ihre Partnerinnen betroffen. Neben der bereits erwähnten Studie gibt es auch eine nicht repräsentative Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“, die sich als international erste Studie diesem Thema widmet. Dabei wird deutlich, dass es sich bei der Gewalt gegenüber Männern insbesondere um psychische Gewalt und soziale Kontrolle, die Frauen gegen bzw. (...)
(...) Eine analoge Struktur von Männerhäusern scheint mir am Bedarf vorbei zu gehen. Im Notfall schützt das Gewaltschutzgesetz selbstverständlich auch Männer, die Möglichkeit des Platz- und Wohnungsverweises steht ihnen offen und ermöglicht eine Phase, in der Nachdenken und die Planung weiterer Schritte möglich ist. Eine Gleichsetzung von psychischer mit physischer Gewalt halte ich für nicht sinnvoll, ebenso scheint mir bei körperlicher Gewalt auch oft seelische mit im Spiel zu sein. (...)