
Antwort ausstehend von Maximilian Kretschmar BSW

Der Begriff der Staatsräson ist nicht als rechtlicher Terminus aufzufassen. Vielmehr handelt es sich um ein politisches Leitprinzip der Bundesrepublik Deutschland im Lichte der Historie unseres Landes.
Allerdings wurde das durch den Terror der Hamas am 7. Oktober massiv erschwert....