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Im Ergebnis erhöhten sich die Regelbedarfe zum 1. Januar 2023 um rund 12 Prozent
Die Festlegung eines festen Eurobetrags ist eine Vereinfachung zugunsten der Rentner*innen. Sie vereinfacht auch für die Verwaltung und bei der Steuererklärung.
Angesichts der anhaltend hohen Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bundesregierung beschlossen, dass viele Rentnerinnen und Rentner entlastet werden und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto erhalten sollen.
Das übergeordnete Ziel bleibt ein angemessenes Lohnniveau sicherzustellen, in erster Linie durch Tarifverträge.
Die bisherigen Maßnahmen umfassten beispielsweise einen 100-Euro-Bonus pro Kind, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Abschaffung der EEG-Umlage im Strombereich, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag in der Steuer, eine höhere Fernpendlerpauschale, Heizkostenzuschüsse sowie das 9-Euro-Ticket und die niedrigere Energiesteuer auf Kraftstoffe