Antwort 09.11.2021 von Jennifer Jasberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als GRÜNE unterstützen wir, dass Hasskommentare von Betroffenen angezeigt werden.
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Verstöße gegen den Amtseid sind nicht juristisch verfolgbar, weil eine entsprechende Sanktion gesetzlich bzw. verfassungsrechtlich nicht geregelt ist.
Der Fall Oury Jalloh ist aus Sicht des Landtages von Sachsen-Anhalt juristisch aufgearbeitet. Dieser Ansicht schließe ich mich an.
Ich stimme Ihnen zu, dass familiengerichtlichen Verfahren mehr Gleichstellung zu anderen Zivilprozessen zusteht