Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Nach der neuen Rechtslage bedürfen bauliche Veränderungen aller Art nun lediglich der Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer.
Nach der neuen Rechtslage bedürfen bauliche Veränderungen aller Art nun lediglich der Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer.
auch mir liegen öffentliches Grün sowie unsere Straßenbäume sehr am Herzen. Die Gesetzeslage in unserer Stadt ist daher auch eindeutig: kein Baum auf öffentlichem Grund darf ohne triftigen Anlass gefällt werden.
Der Entwurf des Klimagesetzes ist auf der Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung im Januar. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags könnte es im Januar beschlossen werden.