Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht Einsparungen in allen Leistungsbereichen vor. In der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung sollen bislang extrabudgetär vergütete Leistungen künftig wieder stärker in eine steuerbare Vergütungssystematik eingebunden und das Ausgabenvolumen über eine Gesamtvergütung begrenzt werden.
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Antwort 27.06.2026 von Thomas Silberhorn CSU
Antwort 18.05.2026 von Annika Klose SPD
Meine Fraktion und ich nehmen Ihre Bedenken sehr ernst und wir können Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut nachvollziehen. Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist. Allerdings muss ich auch betonen, dass die politischen Handlungsmöglichkeiten in dieser Frage sehr begrenzt sind.
Antwort 04.05.2026 von Simone Borchardt CDU
Psychotherapeutische Versorgung sichern, ohne einseitige Sonderinteressen über das Gesamtsystem zu stellen.
Antwort 11.05.2026 von Gregor Gysi Die Linke
Ich finde die Entscheidung unverantwortlich und hoffe, dass Sie mit Ihrer Petition Erfolg haben.
Antwort 04.05.2026 von Simone Borchardt CDU
Psychotherapeutische Versorgung sichern heißt auch, Auslastung, Versorgungsauftrag und Vergütung realistisch einzuordnen.
Antwort ausstehend von Carsten Linnemann CDU