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Welche Maßnahmen planen Sie zur angemessen Auslastung psychotherapeutischer Praxen?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Mirko K. •

Welche Maßnahmen planen Sie zur angemessen Auslastung psychotherapeutischer Praxen?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

recht vielen Dank für Ihre Antwort zur Frage zum auskömmlichen Überschuss der Psychotherapie-Praxen (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/simone-borchardt/fragen-antworten/ist-eine-auskoemmlicher-ueberschuss-beim-betrieb-einer-psychotherapeutischen-praxis-auch-nach-der-reform), aufgrund der sich eine weitere Frage ergibt.

Die Ausgestaltung der konkreten Deckelungsmaßnahmen soll vom Gesetzgeber nachrangig an die regionalen KVen delegiert werden. Gleichzeitig ist entsprechend Ihrer Rechnung der Überschuss der Praxen sehr gering, sodass nur eine entsprechend hohe Auslastung eine Existenz ermöglicht. Welche Vorkehrungen werden Sie seitens der Legislative treffen, sodass 1. eine wirtschaftlich existenzsichernde Anzahl an Behandlungsstunden von den KVen verlässlich vergütet wird und 2. Therapeutinnen und Therapeuten angesichts der hohen zeitlichen und finanziellen Investitionen nicht in angemessen honorierte Arbeitsbereiche außerhalb der GKV "abwandern"?

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Antwort von CDU

Zunächst ist mir eine Klarstellung wichtig: Ich teile nicht die Schlussfolgerung, dass psychotherapeutische Praxen generell nur noch sehr geringe Überschüsse erwirtschaften oder wirtschaftlich nicht mehr tragfähig seien. Eine solche pauschale Aussage wäre fachlich nicht sauber. Entscheidend sind Versorgungsumfang, Auslastung, Kostenstruktur, Praxisorganisation und die Frage, ob ein voller oder ein hälftiger Versorgungsauftrag zugrunde liegt.

Ein hälftiger Kassensitz ist kein voller Kassensitz. Das klingt banal, ist für die Bewertung aber zentral. Wer einen hälftigen Versorgungsauftrag innehat, nimmt auch nur in entsprechend reduziertem Umfang an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teil. Nach der geltenden Systematik beträgt die Mindestsprechzeit bei vollem Versorgungsauftrag 25 Stunden pro Woche, bei anteiligem Versorgungsauftrag entsprechend weniger, bei einem hälftigen Versorgungsauftrag also 12,5 Stunden.

Deshalb kann der wirtschaftliche Ertrag eines hälftigen Sitzes nicht mit der Erwartung an eine volle Praxis gleichgesetzt werden. Wer nur einen halben Versorgungsauftrag übernimmt, hat auch nur eine halbe vertragspsychotherapeutische Versorgungskapazität. Daraus folgt zwangsläufig, dass der Überschuss niedriger ausfällt als bei einem vollen Sitz. Das ist kein Systemfehler, sondern Ausdruck des gewählten Teilnahmeumfangs.

Richtig ist zugleich: Die psychotherapeutische Versorgung muss verlässlich bleiben. Der Gesetzgeber hat aber nicht die Aufgabe, jeder einzelnen Praxis eine bestimmte individuelle Auslastung oder einen bestimmten Gewinn zu garantieren. Aufgabe des Systems ist es, eine bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten sicherzustellen und Leistungen angemessen zu vergüten. Die Sicherstellung liegt im konkreten Versorgungsalltag bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Dort müssen regionale Besonderheiten, Wartezeiten, Versorgungsgrade und tatsächliche Behandlungskapazitäten berücksichtigt werden.

Auch bei der aktuellen Honorarfrage muss differenziert werden. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat eine Absenkung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent beschlossen. Zugleich wurden Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten erhöht. Der GKV-Spitzenverband beziffert die Gesamtwirkung für 2026 deshalb auf minus 2,3 Prozent. Die KBV bewertet den Beschluss deutlich kritischer und hat gegen die Absenkung gestimmt. Beide Bewertungen zeigen: Es gibt eine ernsthafte fachliche Auseinandersetzung, aber keine belastbare Grundlage für die Behauptung, psychotherapeutische Praxen könnten flächendeckend nicht weitergeführt werden.

Empirisch ist außerdem zu beachten, dass die Versorgungsfrage nicht nur eine Honorarfrage ist. Die KBV weist darauf hin, dass der Anteil von Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Teilzeit von 20 Prozent im Jahr 2016 auf 40 Prozent im Jahr 2025 gestiegen ist. Besonders in der Psychotherapie spielt Teilzeit eine erhebliche Rolle. Das bedeutet: Für die Versorgung ist nicht allein die Zahl der Sitze entscheidend, sondern auch, in welchem Umfang diese Sitze tatsächlich für gesetzlich Versicherte genutzt werden.

Ich halte deshalb drei Punkte für maßgeblich.

  • Erstens müssen die KVen ihrer Sicherstellungsverantwortung nachkommen und dafür sorgen, dass vorhandene Sitze tatsächlich versorgungswirksam werden.
  • Zweitens muss bei jeder regionalen Ausgestaltung darauf geachtet werden, dass notwendige Behandlungsleistungen verlässlich vergütet werden und keine Fehlanreize entstehen, die Versorgungskapazitäten künstlich verengen.
  • Drittens brauchen wir mehr Transparenz darüber, welche Kapazitäten tatsächlich angeboten werden, wie lange Patientinnen und Patienten warten und wo regionale Engpässe bestehen.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass bei anstehenden Reformen nicht nur über Honorare gesprochen wird, sondern über die tatsächliche Versorgung: verfügbare Termine, regionale Bedarfe, reale Arbeitsumfänge, wirtschaftliche Tragfähigkeit und Verantwortung gegenüber den gesetzlich Versicherten.

Eine angemessene Vergütung gehört dazu. Eine pauschale Krisenerzählung, nach der psychotherapeutische Praxen grundsätzlich nicht mehr existenzfähig seien, halte ich auf Grundlage der verfügbaren Daten aber nicht für überzeugend.

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