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Wie rechtfertigen Sie Honorarkürzungen und geplante Budgetierung in der Psychotherapie trotz langer Wartezeiten und steigender Nachfrage – und welchen konkreten Nutzen erwarten Sie für Patient*innen?

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Thomas Silberhorn
CSU
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Frage von Mira B. •

Wie rechtfertigen Sie Honorarkürzungen und geplante Budgetierung in der Psychotherapie trotz langer Wartezeiten und steigender Nachfrage – und welchen konkreten Nutzen erwarten Sie für Patient*innen?

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau B.,

im Gesundheitswesen besteht dringender Handlungsbedarf, um die finanzielle Stabilität und damit die langfristige Funktionsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern. Die Kosten müssen signifikant gesenkt werden, um die prognostizierten Defizite zu begrenzen, die von 15 Mrd. Euro im Jahr 2027 bis auf 40 Mrd. Euro im Jahr 2030 geschätzt werden. 

Die Kürzung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 wurde im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent erhöht. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für psychotherapeutische Praxen, die diese Zuschläge in vollem Umfang erhalten, eine Honorarminderung von rund 2,8 Prozent. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diese Beschlüsse im Rahmen seiner Rechtsaufsicht geprüft und keinen Anlass zur Beanstandung gesehen. Der Deutsche Bundestag kann die Entscheidung der gesetzlich vorgesehenen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen nicht ersetzen.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht Einsparungen in allen Leistungsbereichen vor. In der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung sollen bislang extrabudgetär vergütete Leistungen künftig wieder stärker in eine steuerbare Vergütungssystematik eingebunden und das Ausgabenvolumen über eine Gesamtvergütung begrenzt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vergütung stärker am tatsächlichen Bedarf zu orientieren. Die künftigen Ausgabenvolumina sollen sich daher am bisherigen Leistungsbedarf orientieren. Veränderungen der Versichertenzahl, der Morbiditätsstruktur, des Leistungsspektrums sowie Anpassungen des Punktwertes sollen dabei berücksichtigt werden. Zugleich sind begleitende Versorgungsanalysen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen vorgesehen, um mögliche Auswirkungen auf die Versorgungsqualität frühzeitig zu erkennen und Anpassungen zu ermöglichen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden derzeit im parlamentarischen Verfahren sorgfältig beraten. Im Rahmen meiner Möglichkeiten setze ich mich dafür ein, ausgewogene Lösungen zu finden, die sowohl den finanziellen Erfordernissen als auch den Interessen von Versicherten und Leistungserbringern Rechnung tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Silberhorn

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