Wie stehen Sie zu den "Reformen " ,insbesondere der Koppelung Rente und Lebensalter sowie zur Krankschreibung over zur Abschaffung des IFG?
Sehr geehrte Frau A.,
die von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene Koppelung von Rente und Lebensalter halte ich im Grundsatz für notwendig. Langjährige Beitragszahler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, sollen aber auch künftig früher in Rente gehen können.
Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag einzuführen. Ich halte beide Maßnahmen für sinnvoll, Details sind allerdings noch zu klären. Die Bundesregierung ist beauftragt, einen Gesetzentwurf dazu vorzulegen.
Eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes ist weder vorgeschlagen noch beabsichtigt. Vielmehr hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dieses Gesetz "unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen" weiterzuentwickeln und für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter zu machen. Die vorgeschlagenen Änderungen halte ich für geboten und angemessen. Bislang hat Jeder einen voraussetzungslosen und gerichtlich einklagbaren Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Akten der Bundesbehörden. Das führt zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungs- und Personalaufwand, selbst wenn eine eigene Betroffenheit der Antragsteller nicht ersichtlich ist. Daher muss der gesetzliche Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht künftig zielgerichteter ausgestaltet werden und eine schlankere und effizientere Verwaltung ermöglichen. Die Bundesregierung wird dazu einen Gesetzentwurf vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn
