Als Vorsitzender des Innenausschusses: Werden Sie eine öffentliche Anhörung zur geplanten IFG-Reform ansetzen? Wie stehen Sie selbst zur De-facto-Abschaffung?
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
der Koalitionsausschuss (CDU/CSU/SPD) beschloss am 1.7.2026, das IFG faktisch abzuschaffen: Nachweispflicht „berechtigtes Interesse", Ausschluss von Nicht-EU-Bürger:innen und juristischen Personen (FragDenStaat, Pro Asyl, Deutsche Umwelthilfe wären betroffen), auch Journalist:innen ausgeschlossen. Zudem: Wegfall der 500-Euro-Gebührenobergrenze, pauschale Schwärzung von Mitarbeiternamen, weitere Ausnahmetatbestände. Das bricht das Koalitionsvertrags-Versprechen einer Reform „mit Mehrwert für Bürger:innen". FragDenStaat: „schwerster Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik".
Als geschäftsführender Vorsitzender des Innenausschusses tragen Sie besondere Verantwortung für das weitere Verfahren: Werden Sie Sachverständige und Zivilgesellschaft in einer Anhörung zu Wort kommen lassen, bevor der Ausschuss abschließend berät?
Quellen: taz.de, fragdenstaat.de (2.7.2026).
Sehr geehrter Herr L.,
amtierender Vorsitzender des Innenausschusses im Deutschen Bundestag ist der Kollege MdB Josef Oster.
Eine öffentliche Anhörung wird im federführenden Ausschuss auf Verlangen von einem Viertel der Ausschussmitglieder durchgeführt, im Übrigen auf Beschluss des Ausschusses.
Eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ist weder vorgeschlagen noch beabsichtigt. Vielmehr wurde im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, dass wir das IFG "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren" wollen. Dazu hat der Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026 beschlossen, das IFG "unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen" weiterzuentwickeln und für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter zu machen.
Insbesondere sollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussiert werden, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben. Dabei wird geprüft, ob der Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränkt werden kann. Außerdem sollen die Namen von Mitarbeitenden geschwärzt werden dürfen, um sie besser vor Anfeindungen und Drohungen zu schützen. Darüber hinaus soll dem besonderen Schutzbedarf in den Bereichen Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung stärker Rechnung tragen werden. Schließlich sollen die Gebühren im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip angepasst werden.
Diese Änderungen halte ich für geboten und angemessen. Bislang hat Jeder einen voraussetzungslosen und gerichtlich einklagbaren Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Akten der Bundesbehörden. Das führt zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungs- und Personalaufwand, selbst wenn eine eigene Betroffenheit der Antragsteller nicht ersichtlich ist. Daher muss der gesetzliche Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht künftig zielgerichteter ausgestaltet werden und eine schlankere und effizientere Verwaltung ermöglichen. Die Bundesregierung ist beauftragt, dazu einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn
