Antwort 16.10.2020 von Daniela Ludwig CSU
(...) Was den ersten Teil der Frage angeht: Es geht immer um Einzelfälle, die individuell betrachtet werden müssen. (...)
(...) Was den ersten Teil der Frage angeht: Es geht immer um Einzelfälle, die individuell betrachtet werden müssen. (...)
(...) nein. (...)
(...) Im Kern geht es darum, den Anbau und Handel von Cannabis in einen legalen Markt zu überführen und Cannabis aus den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen. (...)
(...) konsequent getrennt werden zwischen Gelegenheits-Genussmitteln wie Cannabis und harten Drogen (...)
(...) die sogenannten Eigenbedarfsgrenzen sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich festgelegt. (...)