Antwort 31.07.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der Grünen Bundestagsfraktion möchten wir die Beteiligungsrechte von Bürger*innen stärken, etwa durch Bürgerräte oder ein stärkeres Petitionsrecht.
In der Grünen Bundestagsfraktion möchten wir die Beteiligungsrechte von Bürger*innen stärken, etwa durch Bürgerräte oder ein stärkeres Petitionsrecht.
Unser Grundgesetz sieht derzeit lediglich zwei Szenarien für Volksentscheide auf Bundesebene vor: Zum einen, wenn es um eine neue Verfassung geht und zum anderen bei einer Neugliederung von Bundesländern. Weitere Volksentscheidungen auf Bundesebene wären daher nur möglich, wenn das Grundgesetz entsprechend geändert wird.
Seit 1993 setzt sich meine Partei für Volksentscheide auf Bundesebene ein, scheiterte jedoch wiederholt an der ablehnenden Haltung anderer Parteien

Repräsentative Demokratie hat sich bewährt – Bürgerbeteiligung bleibt zentral, direkt und dialogisch.