Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Das geltende Recht sieht einen Widerspruch gegen Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA) vor. Die ePA ist keine Voraussetzung, um ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung beanspruchen zu können.
Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen setzen wir uns dafür ein, dass die Freiwilligkeit für Versicherte bei der weiteren Ausgestaltung der ePA gewahrt bleibt. Zugleich halten wir an der grundsätzlichen Idee fest, dass die ePA bei richtiger Ausgestaltung Datenschutz und Patientenautonomie stärken kann.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Für mich ist klar: Patientinnen und Patienten müssen grundsätzlich selbst bestimmen können, wer Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhält. Dies gilt in besonderem Maße für Informationen zu psychischen Erkrankungen und psychotherapeutischen Behandlungen.
Die Nutzung der ePA folgt strikten Datenschutzrichtlinien. Versicherte behalten die Kontrolle über ihre Daten und können entscheiden, welche Informationen gespeichert und geteilt werden.