Verlängerung des Verbandsklage- und Mitwirkungsrechts für Tierschutzvereine

In NRW haben die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis'90/Grüne die Verlängerung des "Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine" (TierschutzVMG) gefordert. Das Außerkrafttreten des Gesetzes sollte um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 verschoben werden.

In einer namentlichen Abstimmung hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes von 2013 am 12.12.2018 mit 113 Gegenstimmen abgelehnt. Für den Gesetzentwurf stimmten die SPD- und Bündnis90/Grüne-Fraktion. Alle anderen Fraktionen stimmten geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
78
Dagegen gestimmt
113
Enthalten
0
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 199 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Susanne SchneiderSusanne SchneiderFDP115 - Unna I Dagegen gestimmt
Bild von Hartmut GanzkeHartmut GanzkeSPD115 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Rainer SchmeltzerRainer SchmeltzerSPD116 - Unna II Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger WeißRüdiger WeißSPD117 - Unna III - Hamm II Dafür gestimmt
Portrait von Marc HerterMarc HerterSPD118 - Hamm I Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich ReuterUlrich ReuterFDP118 - Hamm I Dagegen gestimmt
Heinrich Frieling CDUHeinrich FrielingCDU119 - Soest I Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert RömerNorbert RömerSPD119 - Soest I Dafür gestimmt
Portrait von Marlies StotzMarlies StotzSPD120 - Soest II Dafür gestimmt
Jörg Blöming MdLJörg BlömingCDU120 - Soest II Dagegen gestimmt
Portrait von Christof RascheChristof RascheFDP120 - Soest II Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander LangguthAlexander Langguthfraktionslos121 - Märkischer Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Thorsten SchickThorsten SchickCDU121 - Märkischer Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Marco VogeMarco VogeCDU122 - Märkischer Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Inge BlaskInge BlaskSPD122 - Märkischer Kreis II Nicht beteiligt
Portrait von Angela FreimuthAngela FreimuthFDP123 - Märkischer Kreis III Dagegen gestimmt
Frank Neppefraktionslos123 - Märkischer Kreis III Dagegen gestimmt
Portrait von Gordan DudasGordan DudasSPD123 - Märkischer Kreis III Dafür gestimmt
Portrait von Klaus KaiserKlaus KaiserCDU124 - Hochsauerlandkreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias KerkhoffMatthias KerkhoffCDU125 - Hochsauerlandkreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KamiethJens KamiethCDU126 - Siegen-Wittgenstein I Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes RemmelJohannes RemmelDIE GRÜNEN126 - Siegen-Wittgenstein I Dafür gestimmt
Portrait von Anke Fuchs-DreisbachAnke Fuchs-DreisbachCDU127 - Siegen-Wittgenstein II Dagegen gestimmt
Portrait von Jochen RitterJochen RitterCDU128 - Olpe Dagegen gestimmt

Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz durch Artikel 20a im Grundgesetz verankert. Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2013 das erste deutsche Bundesland, welches daraufhin das "Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzverbände" einführte. Durch dieses TierschutzVMG sollte es Tierschutzvereinen ermöglicht werden, fallspezifische Klagen zu erheben, Konfliktfälle im Tierschutz aufzuwerten und mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Dieses Gesetz sollte nach §4 TierschutzVMG am 31. Dezember 2018 außer Kraft treten.

Die Fraktion der SPD und die Bündnis90/Grüne-Fraktion forderten nun am 06.11.2018 mit einem Gesetzentwurf den Landtag NRW auf, den Paragraphen 4 zu ändern, und das Außerkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 zu verschieben. Begründet wurde diese Forderung in dem Entwurf dadurch, dass noch ausstehende Klagen im Tierschutz nicht zu Ende geführt werden könnten. Das wäre bei einer Verlängerung des Gesetzes nicht der Fall.

In einer namentlichen Abstimmung hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes von 2013 am 12.12.2018 mit 113 Gegenstimmen abgelehnt. Für den Gesetzentwurf stimmten die SPD- und Bündnis'90/Grüne-Fraktion. Alle anderen Fraktionen stimmten vollständig dagegen.

 

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