Verlängerung des Verbandsklage- und Mitwirkungsrechts für Tierschutzvereine

In NRW haben die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis'90/Grüne die Verlängerung des "Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine" (TierschutzVMG) gefordert. Das Außerkrafttreten des Gesetzes sollte um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 verschoben werden.

In einer namentlichen Abstimmung hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes von 2013 am 12.12.2018 mit 113 Gegenstimmen abgelehnt. Für den Gesetzentwurf stimmten die SPD- und Bündnis90/Grüne-Fraktion. Alle anderen Fraktionen stimmten geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
78
Dagegen gestimmt
113
Enthalten
0
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 199 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Rüdiger WeißRüdiger WeißSPD117 - Unna III - Hamm II Dafür gestimmt
Portrait von Nadja BüteführNadja BüteführSPD106 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Anja ButschkauAnja ButschkauSPD114 - Dortmund IV Nicht beteiligt
Portrait von Heike GebhardHeike GebhardSPD74 - Gelsenkirchen I Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang JörgWolfgang JörgSPD103 - Hagen I Dafür gestimmt
Portrait von Andreas KossiskiAndreas KossiskiSPD16 - Köln IV Dafür gestimmt
Portrait von Dennis MaelzerDennis MaelzerSPD99 - Lippe III Dafür gestimmt
Portrait von Norbert RömerNorbert RömerSPD119 - Soest I Dafür gestimmt
Portrait von Britta AltenkampBritta AltenkampSPD67 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Marlies StotzMarlies StotzSPD120 - Soest II Dafür gestimmt
Portrait von Rainer BischoffRainer BischoffSPD61 - Duisburg II Dafür gestimmt
Portrait von Christina WengChristina WengSPD89 - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Christian DahmChristian DahmSPD90 - Herford I - Minden-Lübbecke III Dafür gestimmt
Portrait von Thomas GöddertzThomas GöddertzSPD76 - Bottrop Dafür gestimmt
Portrait von Stefan KämmerlingStefan KämmerlingSPD4 - Aachen IV Dafür gestimmt
Portrait von Hannelore KraftHannelore KraftSPD64 - Mülheim I Dafür gestimmt
Portrait von Karsten RudolphKarsten RudolphSPD108 - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Frank SundermannFrank SundermannSPD83 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Markus Herbert WeskeMarkus Herbert WeskeSPD40 - Düsseldorf I Dafür gestimmt
Portrait von Susana dos Santos HerrmannSusana dos Santos HerrmannSPD18 - Köln VI Dafür gestimmt
Portrait von Carina GödeckeCarina GödeckeSPD107 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Christina KampmannChristina KampmannSPD92 - Bielefeld I Dafür gestimmt
Portrait von Hubertus KramerHubertus KramerSPD104 - Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III Dafür gestimmt
Portrait von Frank MüllerFrank MüllerSPD66 - Essen II Dafür gestimmt

Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz durch Artikel 20a im Grundgesetz verankert. Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2013 das erste deutsche Bundesland, welches daraufhin das "Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzverbände" einführte. Durch dieses TierschutzVMG sollte es Tierschutzvereinen ermöglicht werden, fallspezifische Klagen zu erheben, Konfliktfälle im Tierschutz aufzuwerten und mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Dieses Gesetz sollte nach §4 TierschutzVMG am 31. Dezember 2018 außer Kraft treten.

Die Fraktion der SPD und die Bündnis90/Grüne-Fraktion forderten nun am 06.11.2018 mit einem Gesetzentwurf den Landtag NRW auf, den Paragraphen 4 zu ändern, und das Außerkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 zu verschieben. Begründet wurde diese Forderung in dem Entwurf dadurch, dass noch ausstehende Klagen im Tierschutz nicht zu Ende geführt werden könnten. Das wäre bei einer Verlängerung des Gesetzes nicht der Fall.

In einer namentlichen Abstimmung hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes von 2013 am 12.12.2018 mit 113 Gegenstimmen abgelehnt. Für den Gesetzentwurf stimmten die SPD- und Bündnis'90/Grüne-Fraktion. Alle anderen Fraktionen stimmten vollständig dagegen.

 

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