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Kann eine in Deutschland geborene Person mit bosnisch-herzegowinischen Eltern die Staatsbürgerschaft durch Abstammung besitzen, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben? Vielen Dank im Voraus!

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Adis Ahmetović
SPD
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Frage von Amar B. •

Kann eine in Deutschland geborene Person mit bosnisch-herzegowinischen Eltern die Staatsbürgerschaft durch Abstammung besitzen, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben? Vielen Dank im Voraus!

Ich wurde im Jahr 2007 in Deutschland geboren. Zum Zeitpunkt meiner Geburt waren meine Eltern Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina. Mein Vater wurde 1980 in Deutschland geboren, besaß jedoch ebenfalls die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft, und meine Mutter ist später nach Deutschland eingewandert.

Einige Jahre nach meiner Geburt haben sich meine Eltern einbürgern lassen und besitzen inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Ich selbst habe die deutsche Staatsbürgerschaft und bin in Deutschland aufgewachsen. Mir wurde gesagt, dass ich aufgrund der Staatsangehörigkeit meiner Eltern zum Zeitpunkt meiner Geburt möglicherweise auch die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben habe, obwohl ich bislang nicht in den entsprechenden Registern eingetragen bin.

https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/Doppelte-Staatsb%C3%BCrgerschaft-Bosnien-und-Herzegowina.html

https://www.anwalt.org/doppelte-staatsbuergerschaft-bosnien/

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr A,

Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema.

Grundsätzlich gilt: Das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz ermöglicht in Deutschland die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können, ohne ihre bisherige aufgeben zu müssen. Für diese Reform haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion intensiv eingesetzt, weil sie der Lebensrealität vieler Menschen in unserem Einwanderungsland gerecht wird.

Aus deutscher Sicht ist der Erwerb einer doppelten Staatsbürgerschaft damit heute deutlich unkomplizierter möglich als noch vor einigen Jahren.

Hinsichtlich der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit hängt vieles von den jeweiligen nationalen Regelungen und den individuellen Umständen ab, insbesondere davon, ob ein Erwerb durch Abstammung vorliegt oder ein Antrag erforderlich ist. Da dies ausschließlich in die Zuständigkeit der Behörden von Bosnien und Herzegowina fällt, empfehle ich Ihnen, sich direkt an das zuständige Generalkonsulat zu wenden. Dort kann man Ihnen verbindlich Auskunft über die konkreten Voraussetzungen und das Verfahren geben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

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