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Arbeitszeiterfassung in Schule - Warum wird dies bisher bei Beamten in Schule nicht umgesetzt, wo doch der Dienstherr, also die Landesregierung, der Ihre Partei angehört, eine Fürsorgepflicht hat?

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Alaa Alhamwi
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Frage von Kristian S. •

Arbeitszeiterfassung in Schule - Warum wird dies bisher bei Beamten in Schule nicht umgesetzt, wo doch der Dienstherr, also die Landesregierung, der Ihre Partei angehört, eine Fürsorgepflicht hat?

2020 hat der Europäische Gerichtshof beschieden: In Europa ist die Arbeitszeit in Betreiben zu erfassen. Warum wird dies bisher bei Beamten in Schule nicht umgesetzt, wo doch der Dienstherr, also die Landesregierung, der Ihre Partei angehört, eine Fürsorgepflicht hat? Ist das nicht ein Skandal? Ein Bekannter überwacht dieses Gesetzt für das Gewerbeaufsichtsamt hier in Niedersachen, andere Betriebe müssen das doch auch leisten.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr S.,

Ihre Forderung, eine Zeiterfassungssystem für die Arbeitszeit von Lehrkräften zu erstellen, ist berechtigt und sinnvoll, zumal dazu auch Gerichtsurteile vorliegen. Hier ist die Umsetzung in erster Linie Ländersache, da Lehrkräfte in der Regel Landesbedienstete sind. Das Land Bremen hat dazu bereits im vergangenen Jahr einen Modellversuch gestartet. Dieser könnte dann nach Auswertung auch als Vorlage für weitere Bundesländer dienen.

Als Bundestagsabgeordneter kann ich keinen unmittelbaren Einfluss darauf nehmen. Wirksamer würde sein, wenn Sie sich zusätzlich an die MdL für Wahlkreis Oldenburg wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alaa Alhamwi, MdB

Bündnis 90 / Die Grünen

 

Im Auftrag

Freytag, Diethelm

Mitarbeiter im Wahlkreisbüro

 

Dr. Alaa Alhamwi | Für Oldenburg und Ammerland im Bundestag

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Stv. Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

 

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