Frage an Albert Füracker bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Albert Füracker
CSU
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Frage von Alexander R. •

Frage an Albert Füracker von Alexander R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Füracker,

ich möchte mich mit Fragen das GG betreffend an Sie wenden.

Lt. GG Art 146 besteht seit der Wiedervereinigung die Möglichkeit, das Provisorium Grundgesetz durch eine ordentliche Verfassung zu ersetzen.

Zudem ist das GG zzt. nach meinem Verständnis grundsätzlich in Frage zu stellen, da es ihm an einem Geltungsbereich mangelt - was letztendlich unter Berücksichtigung verschiedenster Tatsachen das GG als nicht rechtsbindend erklärt.

Mich interessiert, warum der Öffentlichkeit die Durchführung des Art 146 GG nicht offen angeboten wird?

Schon vorab vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Remy

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Remy,

für Ihr Mail danke ich Ihnen sehr herzlich.

Ich freue mich, dass Sie sich so engagiert mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auseinandersetzen. Zu Ihrer Frage zur Geltungsdauer des GG können Sie auf Wikipedia nachlesen:

"Gemäß Artikel 146 verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Einen Aufruf, eine derartige Verfassung zu beschließen, enthält das Grundgesetz jedoch nicht. Der ursprüngliche Text der Präambel wies dem Grundgesetz bis 1990 als Aufgabe zu, „dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“. Die Präambel alter Fassung wurde abgeschlossen mit dem Satz „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“[15]

In der Umformulierung infolge des Einigungsvertrages von 1990 wurde nun vereinfacht und ohne Einschränkungen festgestellt, dass „sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt[16] dieses Grundgesetz gegeben“ habe. „Die Deutschen in den Ländern [Aufzählung der Bundesländer] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“[17]

Die Textpassagen dieses Grundgesetz-Artikels werden gelegentlich dahingehend interpretiert, nur eine direkt - also plebiszitär - beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung. Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen - als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR - nie jedoch von einer direkten Entscheidung. Daher seien besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar. Das deutsche Volk habe durch den verfassungsändernden Gesetzgeber der Jahre 1990-94 stets frei und kontinuierlich gesprochen; es „hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann“. Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlange sie aber auch nicht.

Es ist nur scheinbar ein Widerspruch, dass diese gesamtdeutsche Verfassung weiterhin die Bezeichnung „Grundgesetz“ trägt. Das Grundgesetz erfüllt nicht nur alle Funktionen einer Verfassung und hat sich bereits im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als solche gefestigt, sondern wird auch den Legitimitätsanforderungen an eine Verfassung gerecht. Die Beibehaltung des ursprünglichen Namens Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist historisch bedingt und lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten. Gegenwärtig lautet daher die Feststellung zur Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung."

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Albert Füracker, MdL

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