Antwort 10.04.2024 von Albert Stegemann CDU
Zudem wird in Drucksache (20/10099) von der Bundesregierung deutlich gemacht, dass die Staatsanwaltschaft Bonn aufgrund von unzureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat das Strafverfahren eingestellt hat.