Die Frage ist, warum wurde im Rahmen der Verabschiedung des ChAR-Gesetz der Sie zugestimmt haben die Verbindlichkeit eines Sprachtestes A1 für Ehegatten im Heimatland abzulegen nicht aufgehoben?

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Alexander Bartz
SPD
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Frage von Elmar F. •

Die Frage ist, warum wurde im Rahmen der Verabschiedung des ChAR-Gesetz der Sie zugestimmt haben die Verbindlichkeit eines Sprachtestes A1 für Ehegatten im Heimatland abzulegen nicht aufgehoben?

Dabei ist eine Integration und das Erlernen der Sprache bei einer gemischten Ehe mit Deutschen bestimmt einfacher in Deutschland.
Zumal im Koalitionsvertrag 2021-2025 vom 07.12.2021 auf Seite 110 steht die Visavergabe beschleunigen werden soll und auf Seite 111 unter Integration steht, dass Kurse in Deutschland angeboten werden sollten.
Jetzt muss meine Verlobte nach Ablauf des Touristenvisums wieder die EU-Zone verlassen. Darf erst nach 90 Tagen wiederkehren. Eventuell, wenn das Gericht die Prüfung der Dokumente abgeschlossen hat können wir heiraten.
Dann muss meine Verlobte wieder nach Chile um dort ein Dauervisum bei der Botschaft zu beantragen als Ehefrau eines Deutschen.
Erst wenn die deutschen Hürden im Ausland geschafft sind ist eine endgültige Reise nach Deutsch möglich. (Falls die Botschaft zustimmt wegen fehlenden Sprachtest)
Und so lange wird eine Ehe per Gesetz auf Distanz geführt! Oder zerstört!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht!

Für uns als SPD ist es ein wichtiges Anliegen, dass Eheleute und Familien aus Gründen, die Sie beschrieben haben, nicht getrennt werden. Eine Trennung hätte fatale Folgen für eine gelungene Integration und strapazierte Familien und Paare vehement.

Deutschland ist ein diverses und offenes Land, was die derzeitige Regierung unter der Führung der SPD schützen und vertiefen möchte. Wie Sie in ihrer Frage schon geschildert haben, beinhaltet der Koalitionsvertrag der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen, damit Deutschland ein modernes Einwanderungsland wird, wie z. B. eine beschleunigte Visa-Vergabe oder der Ausbau von Integrationskursen.

Die Abschaffung des Sprachnachweises vor Einreise ist bereits im Koalitionsvertrag verankert und soll dementsprechend noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Sie soll mit dem Migrationspaket 2 verabschiedet werden, welches voraussichtlich in diesem Herbst den parlamentarischen Prozess durchlaufen wird. Eckpunkte werden zurzeit in den Ampelfraktionen und gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium besprochen. Wir als Ampelkoalition haben uns bereits im Koalitionsvertrag verständigt, dass zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen können.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Bartz, MdB

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