Frage an Alexander Bauer bezüglich Bildung und Erziehung

Brückenbauer für die Bergstraße, Innenpolitischer Sprecher und stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, #BauerMdL: UNSERE HEIMAT. STRAK VERTRETEN.
Alexander Bauer
CDU
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Frage von Michael M. •

Frage an Alexander Bauer von Michael M. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Abgeordneter,

ich unterrichte an einer beruflichen Schule. Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer (FLatF) haben gemeinsam mit Studienreferendaren für das Lehramt an beruflichen Schulen ihr Referendariat erfolgreich abgeschlossen, werden jedoch bezüglich Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten ungleich behandelt. So endet die besoldungstechnische Karriere in der Besoldungsstufe A 11 im Gegensatz zu den Berufsschullehrkräften mit Lehramt berufliche Schulen, deren Einstiegsgehalt bei A 13 beginnt. Fachlehrkräfte und Berufsschullehrkräfte unterrichten gemeinsam in den gleichen Lernfeldern und leisten die gleiche Arbeit. Wie stehen Sie zu der Forderung „Gleiche Arbeit – gleiches Geld“?

Unterstützen Sie unsere Forderung für gerechte Besoldung und die Schaffung der Möglichkeit für Fachlehrkräfte zu einem Besoldungsaufstieg!

Michael Möbs

Brückenbauer für die Bergstraße, Innenpolitischer Sprecher und stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, #BauerMdL: UNSERE HEIMAT. STRAK VERTRETEN.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Möbs,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich bereits in einem anderen Fall beantwortet habe.

Zuerst die schlechte Nachricht: die gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen lassen eine besoldungsrechtliche Gleichstellung der Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer mit Berufsschullehrern schlicht nicht zu.

Zwingende Zugangsvoraussetzung für das Lehramt an beruflichen Schulen ist nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz (Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5), Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.05.1995 i.d.F. vom 20.09.2007):
- der Abschluss eines Staatsexamens-Studiengangs von mindestens 9 Semestern Dauer oder eines 10-semestrigen Bachelor- und Master-Studiengangs und
- das Absolvieren eines künftig 21-monatigen Vorbereitungsdienstes.

Jetzt die gute Nachricht: Die besoldungsrechtliche Aufwertung der Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer wird von mir und den Fraktionskollegen unterstützt und gefördert. In den bisherigen Arbeitskreisberatungen unserer Schulpolitiker und in Gesprächen mit den Fachverbänden ist Ihr Anliegen (welches ja von vielen Ihrer Kolleginnen und Kollegen geteilt wird) auch stets auf große Sympathie gestoßen. Eine autonome Lösung für Hessen kann jedoch aufgrund der Vorgaben der Kultusministerkonferenz der 16 Bundesländer nicht geleistet werden. Wir werden daher im Falle einer entsprechenden Ressortverantwortung die Einbringung einer hessischen Initiative bei der Kultusministerkonferenz prüfen und gemeinsam mit den Universitäten an einer Lösung arbeiten, die im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen entsprechende Aufstiegsmöglichkeiten der Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer durch den berufsbegleitenden Erwerb der Qualifikation für das erforderliche Zweitfach im Rahmen eines verkürzten Studiums vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Bauer, MdL

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