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Guten Tag, befürworten Sie die Koppelung und sind damit für die Anhebung des Rentenalters?

Brückenbauer für die Bergstraße, Innenpolitischer Sprecher und stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, #BauerMdL: UNSERE HEIMAT. STRAK VERTRETEN.
Alexander Bauer
CDU
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Frage von Bettina L. •

Guten Tag, befürworten Sie die Koppelung und sind damit für die Anhebung des Rentenalters?

Brückenbauer für die Bergstraße, Innenpolitischer Sprecher und stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, #BauerMdL: UNSERE HEIMAT. STRAK VERTRETEN.
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie sich auf die Empfehlungen der Alterssicherungskommission beziehen, das Renteneintrittsalter nach 2031 schrittweise an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung anzupassen.

Grundsätzlich halte ich diesen Ansatz für richtig und notwendig. Unser Rentensystem steht vor einer erheblichen demografischen Herausforderung: Während die geburtenstarken Jahrgänge zunehmend in den Ruhestand gehen, müssen künftig vergleichsweise weniger Erwerbstätige die Renten finanzieren. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der Menschen ab 67 Jahren bis Mitte der 2030er-Jahre von derzeit rund 16,7 Millionen auf mindestens 20,1 Millionen steigen.

Gleichzeitig wollen wir ein verlässliches Rentenniveau erhalten und verhindern, dass die Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer weiter steigen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 Prozent. Eine längere Erwerbsphase kann dazu beitragen, den Anstieg der Beiträge und der notwendigen Bundeszuschüsse zu begrenzen und zugleich die Rentenansprüche derjenigen zu erhöhen, die länger arbeiten.

Der Vorschlag der Kommission ist dabei deutlich moderater, als es mitunter dargestellt wird: Ein zusätzliches Jahr Lebenserwartung soll nicht automatisch ein zusätzliches Arbeitsjahr bedeuten. Vielmehr sollen acht Monate auf eine längere Erwerbsphase und vier Monate auf einen längeren Rentenbezug entfallen. Nach den derzeitigen Annahmen würde die Regelaltersgrenze dadurch zwischen 2031 und 2041 lediglich um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre steigen. Die Entwicklung soll regelmäßig überprüft werden; steigt die Lebenserwartung nicht entsprechend, soll auch das Renteneintrittsalter nicht automatisch weiter angehoben werden.

Für mich gehört zur Generationengerechtigkeit allerdings auch soziale Fairness. Wer aus gesundheitlichen Gründen oder nach jahrzehntelanger körperlich besonders belastender Arbeit nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten kann, braucht verlässliche Schutz- und Härtefallregelungen. Genau deshalb schlägt die Kommission ergänzend besondere Regelungen für Menschen vor, die nach langjähriger Beitragszahlung aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können.

Es geht also nicht einfach darum, Menschen pauschal länger arbeiten zu lassen. Es geht darum, die gesetzliche Rente auch für unsere Kinder und Enkel finanzierbar und verlässlich zu halten und gleichzeitig diejenigen zu schützen, denen ein längeres Erwerbsleben gesundheitlich nicht zugemutet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Bauer, MdL

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