Sollte die Grunderwerbssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum oder den erstmaligen Kauf von Wohneigentum entfallen? Gibt es Pläne in der Richtung

Alexander Salomon
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Frage von Markus B. •

Sollte die Grunderwerbssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum oder den erstmaligen Kauf von Wohneigentum entfallen? Gibt es Pläne in der Richtung

Sehr geehrter Herr Salomon,

besonders in Zeiten von anziehenden Materialpreisen und steigenden Bauzinsen, wäre mehr Eigenkapital für Bauherren/Immobilienkäufer eine Entlastung und würde die Qualität und Sicherheit von Finanzierungen erhöhen. Für viele Menschen rücken die eigenen vier Wände immer weiter in unereichbare Regionen. Hier wäre es an der Zeit zu handeln und schnell für Entlastungen zu sorgen.

Alexander Salomon
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie recht herzlichen Dank für ihre Anfrage zur Gestaltung der Grunderwerbssteuer.

Das Land Baden-Württemberg kann nach der Reform der Grunderwerbssteuer seit 2006 den Satz der Steuer selbst ändern. Sie ist somit die einzige Steuer, die den Ländern die Möglichkeit gibt den Steuersatz eigenständig festzulegen. Ende 2011 haben wir zum 1.1.2012 den Steuersatz von 3,5% auf 5% erhöht. Diese Erhöhung diente der Finanzierung des mit den kommunalen Landesverbänden geschlossenen Pakts für Familien mit Kindern. Der Pakt sieht neben der Verbesserung der Kleinkindbetreuung vor, dass das Land sich zu einem Drittel an den Kosten der Schulsozialarbeit jährlich beteiligt. Außerdem stellte das Land ab dem Kindergartenjahr 2012/13 zusätzliche Mittel für Sprachfördermaßnahmen im Bereich der drei bis sechsjährigen Kinder zur Verfügung.

Ich kenne die Diskussionen um die Wirkung der Grunderwerbssteuer als Mitglied des Finanzausschusses sehr gut und kann daher den Wunsch und Logik hinter den Vorschlägen nachvollziehen. Gleichwohl gibt es nur noch drei bzw. zukünftig zwei Bundesländer, deren Steuersatz unter 5% liegt. Eine Abstufung oder Ausnahme der Grunderwerbssteuer war bisher aufgrund rechtlicher Unsicherheit nicht möglich. Wir verfolgen daher die Bestrebungen des Bundesfinanzministers, Herrn Lindner, mit großem Interesse, da es den Ländern weitere Spielräume in der Gestaltung dieser Steuer ermöglichen würde. Bei jeglicher wünschenswerten steuerlichen Entlastung beim Erwerb von Immobilien muss dagegen die Finanzierung geklärt sein. Derzeit reicht das Land Baden-Württemberg neben der Unterstützung der Kommunen in Bildungsfragen rund 40% der Einnahmen direkt an die jeweiligen Kommunen weiter. Hierfür müsste im Rahmen einer Neuordnung der Grunderwerbssteuer eine Regelung gefunden werden.

Darüber hinaus bestehen bei mir noch Zweifel, ob eine Absenkung der Grunderwerbssteuer, die nicht in ein Gesamtkonzept eingebettet ist, wirklich zum erhofften Effekt führt, sodass sich mehr Menschen die eigenen vier Wände leisten können. Der Grunderwerb hängt in den meisten Fällen mehr von anderen Faktoren ab, insbesondere von der großen Konkurrenz um wenig Wohnraum und stark steigenden Preisen. Damit möchte ich die Wirkung der Grunderwerbssteuer nicht kleinreden aber ich halte gezielte Unterstützungsmaßnahmen, wie bspw. verbilligte Kredite, Nachverdichtung, Wohnbauförderung etc., für den besseren Weg als pauschale Regelungen, die einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen können.

Sehr geehrter Herr B., ich kann ihr Anliegen aufgrund der Notwendigkeit der Lage nichtsdestotrotz nachvollziehen und werde dies, sobald der Entwurf durch das Bundesfinanzministerium bekannt wird, auch nochmal zum Anlass nehmen um eine interne Diskussion hierzu anzuregen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, so können Sie sich gerne wieder jederzeit an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Salomon MdL

 

 

Grunderwerbssteuer in den Bundesländern Stand 2022

  • Baden-Württemberg: 5,0 Prozent
  • Bayern: 3,5 Prozent
  • Berlin: 6,0 Prozent
  • Brandenburg: 6,5 Prozent
  • Bremen: 5,0 Prozent
  • Hamburg: 4,5 Prozent (Erhöhung auf 5,5 Prozent ab 2023 geplant)
  • Hessen: 6,0 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 Prozent
  • Niedersachsen: 5,0 Prozent
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent
  • Rheinland-Pfalz: 5,0 Prozent
  • Saarland: 6,5 Prozent
  • Sachsen: 3,5 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 5,0 Prozent
  • Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
  • Thüringen: 6,5 Prozent

 

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