Wäre es nicht gerecht, die Rente für besonders langjährige Versicherte ohne Abschläge nur noch den Versicherten zu ermöglichen, die ab 2014 in das Berufsleben eingetreten sind?
M.E. konnte kein vor 2014 (Inkrafttreten des Gesetzes) in das Berufsleben Eingetretener damit rechnen, nach 45 Beitragsjahren abbschlagsfrei in Rente gehen zu können. Also wäre nur gerecht dieses Recht nur noch den Versicherten zuzubilligen die frühestens ab 01.01.2014 eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben.

Antwort ausstehend von Alexander Schweitzer SPD