Warum waren bei 2 Anträgen (Verbot Muslim Interaktiv und Antrag zu Mannheim) das BSW abstinent, ist es nicht eher im Sinne des BSW den radikalen Islam mehr einzuschränken? Warum enthält man sich da?

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Ali Al-Dailami
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Frage von Naomi R. •

Warum waren bei 2 Anträgen (Verbot Muslim Interaktiv und Antrag zu Mannheim) das BSW abstinent, ist es nicht eher im Sinne des BSW den radikalen Islam mehr einzuschränken? Warum enthält man sich da?

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Sehr geehrte Frau R.,

wie Sie meinem Abstimmungsverhalten entnehmen können, war ich bei den Anträgen anwesend und habe mit „enthalten“ abgestimmt. Es gibt immer die Möglichkeit, sich der Stimme zu enthalten. Damit hat ein Abgeordneter genauso an einer Abstimmung teilgenommen, wie wenn er einem Antrag zustimmt oder ihn ablehnt.

Islamismus ist entschieden abzulehnen, da ist meine Position und auch die der BSW-Gruppe im Bundestag ganz klar. Es ist offenkundig, dass die Einführung eines Kalifats oder der Scharia mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Für Vereine die dies fordern, darf es keinen Platz geben.

Die AfD begründet ihren Antrag jedoch nicht dezidiert mit einem radikalen Islam, der ohne Zweifel eine Gefahr für unsere Gesellschaft darstellt. Die Begriffe Islam und Islamismus verschwimmen im AfD-Antrag, und damit zeigt die Partei einmal mehr, dass es ihr auch darum geht, Menschen muslimischen Glaubens als solche zu diffamieren. Diese Diffamierung lehne ich ab und plädiere für mehr Trennschärfe in der Debatte.

Zudem begründet die AfD die Prüfung des Verbots auch damit, dass die USA und Israel kritisiert werden würden. Eine Kritik an der Politik der US-amerikanischen wie der in Teilen rechtsextremen israelischen Regierung stellen meines Erachtens jedoch noch keine Gründe für ein Verbot dar. So viel zum Demokratieverständnis der AfD.

Zum Antrag der CDU anlässlich des Mordanschlags in Mannheim möchte ich anmerken, dass ich eine Ethnisierung, wie sie im Fall Mannheim von AfD und Union betrieben wird, nicht gutheiße. Die Aufklärung der Hintergründe und des Motivs, das zur Tat geführt hat, ist nun Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Der Antrag der CDU/CSU sieht unter anderem vor, den Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Personen zu erleichtern. Aus den Erfahrungen mit terroristischen Strukturen wie dem NSU wissen wir jedoch, dass dies für die Terrorismusbekämpfung eher kontraproduktiv ist. Denn potentielle Täter können durch solche Maßnahmen sogar noch staatlich alimentiert werden und so ihre Ressourcen in den Aufbau terroristischer Strukturen stecken. Es wäre unverantwortlich, so einem haarsträubenden Antrag zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ali Al-Dailami

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