Frage an André Trepoll bezüglich Soziale Sicherung

André Trepoll an der Elbe
André Trepoll
CDU
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Frage von Michael M. •

Frage an André Trepoll von Michael M. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Abend,
erklären Sie doch bitte mir auch, warum Sie und Ihre Fraktion die Freie Heilfürsorge abschaffen wollen. Ich war beim PK 45 nicht dabei....
Danke.

André Trepoll an der Elbe
Antwort von
CDU

Guten Abend Herr Michael Manstein,

die Polizei- und Feuerwehrbeamten erhalten weiterhin Heilfürsorge (Bestandsgarantie), werden aber ab 01.01.2005 einen eigenen Beitrag in Höhe von 1,4 Prozent ihres Grundgehaltes zu ihrer Gesundheitsfürsorge beitragen.
Für künftig neu eingestellte Vollzugskräfte bei Polizei und Feuerwehr wird nach Änderung der gesetzlichen Voraussetzung das Beihilfe-System auf beamtenrechtlicher Grundlage eingeführt.

Freie Heilfürsorge: Bestandsgarantie mit Eigenbeteiligung (1,4 Prozent des Grundgehaltes), 3 Mio. Euro, und Umstellung der Freien Heilfürsorge auf das Beihilfe-System für alle neu eingestellten Polizisten und Feuerwehrleute

Für den Polizeivollzugsdienst und den feuerwehrtechnischen Dienst wird ab dem 01.01.2005 eine pauschale Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge eingeführt. Sie beträgt 1,4 Prozent des Grundgehaltes. Hamburg führt als eines der letzten Bundesländer einen Beitrag bei der Heilfürsorge ein. In
anderen Bundesländern werden bereits monatliche Eigenbeträge bezogen auf dasGrundgehalt oder Eigenbeiträge bei der Inanspruchnahme von Leistungen erhoben. Wiederum andere Bundesländer haben auf das Beihilfe-System nach den beamtenrechtlichen Grundlagen umgestellt, wonach ergänzende Krankenversicherungen abzuschließen sind. Für alle neu eingestellten Polizei- und Feuerwehrbeamten wird auch in Hamburg das Beihilfe-System eingeführt (für die vorhandenen Beamten gilt, wie erläutert, der Bestandsschutz). Alle Auszubildenden erhalten auch weiterhin die Heilfürsorge. Die besonderen Dienstunfallfürsorgeleistungen bleiben bestehen.

Alle gesellschaftlichen Gruppen müssen seit diesem Jahr zum Teil erhebliche Mehrbelastungen bei den Krankheitskosten und der Vorsorge tragen. Vor diesem
Hintergrund ist eine Eigenbeteiligung bei der Gesundheitsfürsorge auch für Polizei und Feuerwehr zwar schmerzhaft, aber zu verantworten.

Eigenbeteiligung - Beispielrechnungen:

(Die 1,4 Prozent basieren auf dem Grundgehalt ohne Familienzuschläge.)

Oberbrandmeister, 37 Jahre, Besoldungsgruppe A 8: 30,31 Euro

Brandamtmann, 44, A 11: 41,54 Euro

Polizeimeister, 28, A 7: 26,02 Euro

Polizeioberkommissar, 46, A 10: 38,93 Euro

Polizeidirektor, 49, A 15: 66,54 Euro

Bei der momentanen Haushaltsituation sehe ich dazu leider keine Alternative!

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichem Gruß

A. Trepoll

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