Stephan Kohn, Oberregierungsrat im Bundesinnenministerium, erstellte 2020 einen Auswertebericht-Coronakrise 2020 -Schutz kritischer Infrastrukturen. Warum wurde er daraufhin suspendiert?

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Frage von Karl-Heinz P. •

Stephan Kohn, Oberregierungsrat im Bundesinnenministerium, erstellte 2020 einen Auswertebericht-Coronakrise 2020 -Schutz kritischer Infrastrukturen. Warum wurde er daraufhin suspendiert?

Frau Lindholz,
Quelle Wikipedia:
Am 8. Mai 2020 versandte Kohn einen auf der Grundlage verschiedener Gutachten verfassten „Auswertungsbericht“ mit dem Titel Coronakrise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen, Ergebnisse der internen Evaluation des Corona Krisenmanagements an führende Beamte im Innenministerium, darunter auch den Staatssekretär Hans-Georg Engelke und an die Innenministerien der Länder. Das BMI distanzierte direkt nach dem Schreiben in Mitteilungen an die Gutachter und am 10. Mai auch öffentlich von Kohns Handlungsweise und von Inhalten des Berichts. Kohn wurde vom Dienst suspendiert.
Was hat Herr Kohn falsch gemacht, dass er suspendiert werden musste?
Wie haben Sie sich in dieser Sache verhalten ?
- Sie waren in dieser Zeit - Vorsitzende des Innenausschusses.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr P.,

infolge der damaligen Presseberichterstattung haben wir im Innenausschuss unter meinem Vorsitz zu dieser Thematik ausführlich die zuständigen Stellen im Bundesinnenministerium befragt. 

Herr Kohn hatte demnach eigenmächtig bzw. ohne Auftrag seiner Vorgesetzten ein Papier erstellt und es anschließend ebenfalls ohne die Autorisierung der Hausleitung von seiner offiziellen Dienstadresse als vermeintlich abgestimmte Einschätzung des Bundesinnenministeriums an einen breiten Verteiler versandt. Unabhängig vom stellenweise durchaus fragwürdigen Inhalt des Papiers, von dem sich diverse darin aufgeführte Sachverständige anschließend distanziert hatten, stellte bereits das Vorgehen von Herrn Kohn einen gravierenden Vertrauensbruch dar. Vor diesem Hintergrund hielt der Ausschuss mit großer Mehrheit das Vorgehen der Hausleitung für grundsätzlich nachvollziehbar. Inwiefern Verstöße gegen die Dienstpflichten vorliegen entscheidet aber ein unabhängiges Gericht und nicht der Bundestag. Dieses Prinzip nennt man Gewaltenteilung. Es ist konstitutiv für unsere freiheitlich, demokratische Grundordnung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Andrea Lindholz

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