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Sehr geehrte Frau Lübcke, ich möchte Sie fragen, ob es noch eine Möglichkeit gibt, die geplanten Maßnahmen zur Budgetierung der Psychotherapie und weitere geplante Einschränkungen rückgängig zu machen

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Andrea Lübcke
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Frage von Kerstin W. •

Sehr geehrte Frau Lübcke, ich möchte Sie fragen, ob es noch eine Möglichkeit gibt, die geplanten Maßnahmen zur Budgetierung der Psychotherapie und weitere geplante Einschränkungen rückgängig zu machen

Ich habe schwere traumatische Lebenskrisen nach den sehr frühen Verlusten meiner Mutter, Tochter und meines Stiefsohnes mit therapeutischer Begleitung bewältigt und konnte als dreifache Mutter 43 Jahre als Ergotherapeutin arbeiten. Ohne eine Psychotherapie wäre dies ganz sicher nicht möglich gewesen. Durch meine Arbeit mit Menschen, die eine psychische Erkrankung haben, konnte ich immer wieder erleben, dass durch ambulante psychotherapeutische Angebote ein stationärer Aufenthalt nicht mehr nötig war und so die Kosten deutlich verringert wurden. Auch nach einem stationären Aufenthalt war eine ambulante Begleitung zur Rückfallprophylaxe äußerst wichtig.

Bedenklich ist der ständig zunehmende Mangel an niedergelassenen Fachärzte für Psychiatrie, so dass auch hier die Versorgung sehr angespannt ist. Die Hilfsangebote für Menschen mit psychischen Problemen werden auf vielen Ebenen immer schwerer zugänglich, was für die Gesellschaft fatale Folgen hat.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihrer Erfahrungen mit psychotherapeutischer Versorgung, sowohl aus persönlicher Sicht als auch aus Ihrer beruflichen Praxis. 

Sie sprechen wichtige Herausforderungen an. Eine gute psychotherapeutische Versorgung ist ein zentraler Bestandteil eines niedrigschwelligen Hilfesystems und hilft dabei, Krisen frühzeitig aufzufangen, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und Betroffene wirksam zu unterstützen. 

Ich teile Ihre Sorge hinsichtlich der beschlossenen Honorarkürzung um 4,5 Prozent sowie weiteren geplanten Einsparungen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.  Diese Maßnahmen halte ich für gesundheitspolitisch falsch. Sie verschärfen bestehende Versorgungsengpässe und erschweren den Zugang zu notwendiger Behandlung. Aus meiner Sicht ist es kurzsichtig, gerade bei der psychotherapeutischen Versorgung zu sparen. Wer nicht rechtzeitig Hilfe erhält, hat ein höheres Risiko für chronische Erkrankungen, längere Arbeitsausfälle und Krankenhausaufenthalte. Das bedeutet nicht nur mehr individuelles Leid, sondern langfristig auch höhere Kosten für das Gesundheits- und Sozialsystem. 

Statt pauschaler Kürzungen brauchen wir strukturelle Reformen. Die steigende Zahl psychischer Belastungen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, zeigt deutlich, dass das bestehende Hilfesystem an seine Grenzen stößt. Niemand sollte in einer psychischen Krise monatelang auf Unterstützung warten müssen. 

Deshalb haben wir den Antrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (BT-Drucksache 21/4954) in den Bundestag eingebracht. Darin fordern wir unter anderem eine Reform der Bedarfsplanung, eine bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. 

Ich werde mich auch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dafür einsetzen, dass angemessene finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen in der psychotherapeutischen Versorgung geschaffen werden. Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen. 

Freundliche Grüße

Andrea Lübcke

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