Frage an Andrea Nahles von michael h. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Nahles,
durch Gesetzesänderung können unstetig Beschäftigte jetzt nicht mehr in den Genuss von Krankengeld kommen.. Ich möchte Ihnen das Problem im Detail vorstellen.
Als unstetig Beschäftigter kann ich nur Krankengeld ab den 43 Tag erhalten. Die 6 Wochen bis zu diesen Zeitpunkt sind wir ohne finanzielle Absicherung. Bis vor kurzen konnten wir uns gegen diese Unbill absichern, über eine Extraversicherung, bzw. über einen erhöhten Krankenkassenbeitrag. Durch die Gesetzesänderung ist dieses nicht mehr möglich.
Kurzfristig Beschäftigungen waren von der Politik gewollt, leider hat sich diese Form der Beschäftigung für uns immer wieder verschlechtert, was die gesetzlichen Vorgaben betrifft. Da wir am Wochenende nicht sozialversichert beschäftigt werden (nur Arbeitstage), müssen wir uns Arbeitslos melden. Die für das Arbeitslosengeld I geforderten Arbeitstage (360 Tage in 2 Jahren) sind so nicht erreichbar, wir fallen ins Arbeitslosengeld II, mit allen seinen Forderungen (eventuell Umzug, Verbrauch von angesparten Vermögen, etc.).
Jetzt sind wir im Krankheitsfall auch nicht mehr finanziell abgesichert. Die Aussagen der Arbeitsagentur gehen dahin, dass wir im Krankheitsfall ja nicht den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Es gibt auch Aussagen, das wir Arbeitslosengeld erhalten, wenn wir arbeitslos gemeldet sind und krank werden; jedoch können wir uns nicht arbeitslos melden wenn wir krank sind. Angeblich sollen in diesem Fall während der Krankheit keine Anspruchstage verrechnet werden: Meine Frage: Stimmt diese Aussage?
Meine Hauptfrage:
Wird es Änderungen in der Gesetzeslage geben, ist dieses Problem bekannt? Wenn ja- welche Gründe sprechen für diese Regelung?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hagen