Frage an Andrea Nahles bezüglich Soziale Sicherung

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Andrea Nahles
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Frage von Peter F. •

Frage an Andrea Nahles von Peter F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,
Wenn die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren beschlossen wird:
- Wie wird die darin enthaltene Arbeitslosigkeit (mit oder ohne Leistungsbezug) eingerechnet?
- Wie werden Altersteilzeitler bewertet, die 45 Rentenjahre und Vertrauensschutz haben, und 2014 mit dem 62-ten Lebensjahr in Rente gehen können? Ist für diesen Personenkreis dann der volle Abschlag wirksam? 10.8%
Über eine erklärende Antwort würden sich betroffene Arbeitnehmer sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
P.Foegen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Foegen,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie jedoch bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die meine Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an mein Abgeordnetenbüro (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: andrea.nahles.lt@bundestag.de). Darüber hinaus gibt es das Bürgertelefon des BMAS zu Themen wie Rente, Kurzarbeit oder anderen Aufgabenbereichen des Ministeriums. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html

Beste Grüße
Andrea Nahles

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.