Frage an Andrea Nahles von ricarda j. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles,
ich bin erwerbsgemindert und muss mir hartz vier aufstocken. hinzuverdienst wird zu 70 angerechnet. wie stehen Sie zu einer änderung im sinne der behindertenrechtskonvention? erwerbsminderungs- renten nicht anzurechnen, bis die armutsrisikogrenze erreicht ist, mindestens die armutsgrenze? so hat das eu-parlament schon 2010 entschieden, es handelt sich um soziale menschenrechte aus dem ICESCR.
Sehr geehrte Frau Jones,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie jedoch bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.
Für Anliegen, die meine Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an mein Abgeordnetenbüro (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: andrea.nahles.lt@bundestag.de ).
Darüber hinaus gibt es das Bürgertelefon des BMAS zu Themen wie Rente, Kurzarbeit oder anderen Aufgabenbereichen des Ministeriums. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
Beste Grüße
Andrea Nahles