Frage an Andrea Nahles von Günter M. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Frau Nahles
ich bin Jahrgang 1944. Ich habe 49 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.
Kein Tag war ich arbeitslos oder in Kurzarabeit. Seit meinem eintritt in die Rente mit der Vollendung des 63. Lebensjahres habe ich einen Rentenabzug von 7,2 % . Bekomme ich diesen Abzug nach Ihrer Rentenreform vergütet? Denken Sie bitte daran, in Deutschland gilt "Gleichheit vor dem Gesetz". Unser oberstes Gericht wird sich ansonsten mit dem Thema befassen müssen.
Gruß Günter Mersch
Sehr geehrter Herr Mersch,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie jedoch bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.
Darüber hinaus gibt es das Bürgertelefon des BMAS zu Themen wie Rente, Kurzarbeit oder anderen Aufgabenbereichen des Ministeriums. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
Beste Grüße
Andrea Nahles