Frage an Andrea Nahles von Werner W. bezüglich Soziale Sicherung
1. Wird künftig auch den Müttern eine Mütterrente gewährt, die heute bereits in Rente sind?
2. Gibt es irgendwelche Bemessungsgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um einen Anspruch auf die Mütterrente geltend machen zu können?
3. Wenn es solche Grenzen gibt, zählt dann ausschließlich das Einkommen der Frau oder erfolgt eine gemeinsame Veranlagung mit den Einkünften des Ehemannes?
4. Welche Berechnungsgrundlage gilt für Mütter, die während der beruflichen Tätigkeit keine Auszeit für die Erziehung der Kinder beansprucht haben, sondern ununterbrochen berufliche tätig waren?
Sehr geehrter Herr Winkel,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie jedoch bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.
Darüber hinaus gibt es das Bürgertelefon des BMAS zu Themen wie Rente, Kurzarbeit oder anderen Aufgabenbereichen des Ministeriums. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
Beste Grüße
Andrea Nahles