Frage an Andrea Nahles von Detlef Z. bezüglich Soziale Sicherung
Wenn es gerecht ist, Arbeitnehmern nach 45 Versicherungsjahren einen freiwilligen Ausstieg ohne Rentenkürzungen zu ermöglichen, ist es auch gerecht, Hartz IV-Bezieher, die das 63. Lebensjahr erreicht haben, zu ermöglichen, bis zum Eintritt in die Altersrente in einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor tätig zu werden, anstatt den Betroffenen eine lebenslange Rentenkürzung und häufige Altersarmut zuzumuten.
Wie stehen Sie und Ihre Partei in der Praxis dazu?
Sehr geehrter Herr Zöllner,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie jedoch bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.
Auch gibt es das Bürgertelefon des BMAS zu Themen wie Rente, Kurzarbeit oder anderen Aufgabenbereichen des Ministeriums. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
Darüber hinaus finden Sie unter folgender Internetseite weiterführende Informationen zum aktuellen Gesetzesvorhaben: http://www.rentenpaket.de/rp/DE/Startseite/start.html#rentenpaket
Beste Grüße
Andrea Nahles