Frage an Andrea Nahles von Sarah B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles,
Der Art. 34 des GG besagt: "Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.
Gibt es für die deutschen Bürger eine offiziell zuständige staatliche, bzw. besser gesagte bundesrepublikanische Stelle an die man sich wenden kann, wenn der Art. 34 des Grundgesetzes greifen muss?
Ich habe heute eine Mail an folgende Adressen gesendet: Agentur für Arbeit, Landesministerin und Bundesministerin für Arbeit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales und an den Petitionsausschuss des Bundestags. Inge Hannemann hatte am 17.03.2014 eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss zu Thema Abschaffung von Sanktionen gegen Arbeitslose. Ich bin noch nicht finanziell sanktioniert worden, aber die anderen Probleme welche Frau Hannemann in Ihrem Vortrag ausführlich dargestellt hat sind ähnlich.
Ich arbeite mit 5 Arbeitsvermittlungsagenturen zusammen. Bei allen habe ich eine direkte Ansprechpartnerin, mit direkter Telefondurchwahl und persönlicher Emailadresse. Bei den persönlichen Gesprächen habe ich jedes Mal eine Visitenkarte der Arbeitsvermittlerin bekommen. Sie rufen von Zeit zu Zeit an – auch wenn sie gerade keine passende Stelle haben.
Was habe ich bei der Bundesagentur für Arbeit? Eine Kundennummer, eine 0800-Nummer und Telefonisten, welche 774 km entfernt in Wilhelmshafen sitzen und sich teilweise auf Nachfrage weigern, mir ihren Namen zu nennen und keine Termine vergeben können. In meiner örtlichen Niederlassung verweigert man mir Termine. Bittet man um Rückruf, erfolgt dieser oft nicht. Dafür wird man öfters aus der Leitung geschmissen. Ich habe auch den Eindruck, dass einige mit der Unternehmenssoftware SAP nicht gut zurecht kommen. Zudem hat man wiederholt den Datenschutz verletzt – mit unangenehmen Folgen. Sehen Sie da einen Verbesserungsbedarf?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Frau Bolanz,
wir haben in Deutschland die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde. Diese Beschwerde ist ein sogenannter außerordentlicher Rechtsbehelf. Mit diesem können Personen, also auch Sie, vor einem Verfassungsgericht, wenn Sie eine Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte sehen, diese selbstverständlich geltend machen.
Beste Grüße
Andrea Nahles