Frage an Andrea Nahles von Heidemarie S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Nahles,
warum wird bei der abschlagfreien Rente mit 63 die Studienzeit (wenigstens die Regelstudienzeit) nicht anerkannt. Im Gegensatz soll eine Arbeitslosenzeit von 5 Jahren anerkannt werden. Die Beiträge zur Rentenversicherung zahlt dann auch der Staat, sogar länger als eine Regelstudienzeit von 4 Jahren. Die Antwort, dass ein "Studierter" dann mehr verdient, bitte nicht nennen, denn das stimmt zumal für den Osten nicht.
Für mich (Jahrgang 1953) stellt sich die Situation so dar, 12.Klasse (1972) - 4 Jahre Studium zum Bauingenieur 1972-1976) - Kind großgezogen (ab 1977), dabei gleich gearbeitet - Arbeit bis heute ohne Unterbrechung. Und trotzdem kann ich nur mit Abzügen mit 63 Jahren in Rente gehen. Meine Frage an Sie, ist dies gerecht und entspricht der Gleichbehandlung alle Bürger?
Nach dieser Sicht wäre es doch besser gewesen 5 Jahre arbeitslos zu sein, als sich mit einem Studium zu plagen, dann würde man wenigstens nach jetziger Sicht noch belohnt werden!?
Freundliche Grüße
Heidemarie Schwarzer
Sehr geehrte Frau Schwarzer,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie jedoch bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles