Frage an Andrea Nahles von Gabriele O. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Nahles,
als SPD-Mitglied und als Ministerin für Arbeit und Soziales haben sie gestern mit entschieden, das der gesetzliche Mindestlohn für Langzeitarbeitslose erst nach 6 Monaten gezahlt werden soll. In wie weit wurde die Wirtschaft angehalten Menschen jenseits der 50 und andere, welche schon länger unverschuldet (z.B. Insolvenz)ohne arbeit sind (3-6 Monate)oder auch Langzeitarbeitslose oder von HarzIV betroffene ein zustellen?
Warum müssen Arbeitgeber nicht den Lohn (Minimum) bei der Jobbörse AA angeben, sondern dürfen immer schreiben nach Vereinbahrung?
Für eine Antwort währe ich Ihnen dankbar, auch wenn ich nicht davon ausgehe diese zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
G. Opitz
Sehr geehrte Frau Opitz,
derzeit befindet sich der Gesetzentwurf zum Mindestlohn im parlamentarischen Verfahren. In einem ersten Schritt hat heue das Kabinett meinen vorgelegten Entwurf verabschiedet. Ich möchte Sie jedoch bitten, weiterführende Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden. Und natürlich erhalten Sie auch eine Antwort. Diese kann sich lediglich zeitlich verzögern, da wir täglich über alle möglichen Kommunikationswege tausende von Anfragen zu den von mir zu verantwortenden Themen bekommen.
Weiterführende Informationen zum Mindestlohn online finden Sie unter:
http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/mindestlohn-kommt.html;jsessionid=1B1116A2957BF38DB1357A9C815FE0ED
Beste Grüße
Andrea Nahles