Frage an Andrea Nahles von Frank E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Nahles.
bezüglich der Ausnahme von Langzeitarbeitslosen vom
Mindestlohn für 6 Monate hätte ich eine Frage:
Wo ist der Gesetzestext zu finden, der Arbeitslosen im Gegenzug freistellt frei zu entscheiden, ob diese mit einer "angebotenen" Beschäftigung von unter 8,50€ annehmen oder nicht. Denn aktuell ist quasi jeder Job für Arbeitslose zumutbar, der bei Nichtannahme Sanktionen unter das verfassungsrechtliche Existenzminimum (ALG2 Empfängern) folgen.
Ich hoffe auf eine Antwort und bedanke mich für ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen.
F.Enders
Sehr geehrter Herr Enders,
es ist richtig, dass für Langzeitarbeitlose der Anspruch auf den Mindestlohn für die ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nicht gilt. Jedoch wird die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 überprüfen, ob diese Ausnahme zu besseren Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen geführt hat. Beschäftigte, für die ein Tarifvertrag gilt, werden nach Tariflohn bezahlt.
Ich möchte Sie jedoch bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles