Frage an Andrea Nahles von Siegfried W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Ab 01.01.2015 soll der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 € kommen.
Warum sind Sie der Meinung, das die vielen Ausnahmen (Praktikanten, Minderjährige, Langzeitarbeitslose) mit dem Grundgesetz Art. 3 zu vereinbaren sind? Haben Sie auch bedacht, dass das Ausnehmen von Langzeitarbeitslosen zur Festschreibung der Armut führt, weil diese künftig wohl nur noch 6-Monats-Verträge bekommen? Wie ist das mit der Sozialdemokratie vereinbar? Und was passiert mit den gesetzlichen Mindestlöhnen, die über 8,50€ bisher liegen, etwa Baubranche und Reinigungsgewerbe etc.?
MfG
Siegfried Wesp
Sehr geehrter Herr Wesp,
selbstverständlich kann der Mindestlohn auch höher als 8,50€ sein. Gesetzlich festgeschrieben wird eine Lohnuntergrenze. Aus diesem Grund heißt es ja Mindestlohn. Denn es gibt in Deutschland viel zu viele Menschen, die zu unangemessen niedrigen Löhne arbeiten müssen und das werden wir ändern, weil es so nicht weitergehen darf. Dieser Mindestlohn wird in unserem Land für mehr Gerechtigkeit sorgen. Und dazu beitragen, dass rund vier Millionen Menschen für ihre anständige Arbeit endlich auch ihren verdienten Lohn bekommen.
Weiterführende Informationen zum Gesetzesvorhaben finden sie auf den Seiten des BMAS: http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/mindestlohn-kommt.html?nn=31846
Beste Grüße
Andrea Nahles