Frage an Andrea Nahles von Frank E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Nahles,
finden sie es gerecht, das Langzeitarbeitslose 6 Monate vom Mindestlohn ausgeschlossen sind, gleichzeitig aber angebotene Jobs annehmen müssen ?
Ich bitte um Antwort und verbleibe.
Mit freundlichen Grüßen.
Frank Enders
Sehr geehrter Herr Enders,
für Langzeitarbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen, gilt der Anspruch auf den Mindestlohn für die ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nicht. Jedoch wird die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 überprüfen, ob diese Ausnahme zu besseren Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen geführt hat. Beschäftigte, für die ein Tarifvertrag gilt, werden nach Tariflohn bezahlt.
Gleichzeitig werden wir deutlich mehr Geld für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zur Verfügung stellen. Ein entsprechender Vorschlag wurde im Rahmen der zur Zeit laufenden Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag eingebracht. Dies beutet konkret eine Erhöhung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik für das Jobcenter. Das nützt vor allem den Langzeitarbeitslosen, von denen endlich wieder deutlich mehr eine Chance auf einen Arbeitsplatz und auf Qualifizierung haben.
Beste Grüße
Andrea Nahles