Frage an Andrea Nahles von Ralf E. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles,
im Grundgesetz steht unter Artikel 1, Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Halten Sie die Sanktionen, die inzwischen vielfach gegen Empfänger von Arbeitslosengeld 2 verhängt werden für eine Einschränkung der Würde des Menschen oder nicht? Es scheint so zu sein, dass ein großer Teil der Sanktionen wegen nicht wahrgenommener Termine verhängt werden. Sind Sie der Meinung, dass das nicht Wahrnehmen von Terminen dazu führen darf, dass Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt wird und somit die Pflicht die Verpflichtung des Staates die Würde des Menschen zu schützen? Oder halten Sie Sanktionen für problematisch und gedenken etwas dagegen zu unternehmen?
Beste Grüße,
Ralf Eckstein
Sehr geehrter Herr Eckstein,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie jedoch bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles