Frage an Andrea Nahles von Detlef Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Das Urteil BVerfG 1-BVL-1091-BVL-3091-BVL-409 erklärt grundsätzlich jegliche Form von finanziellen Sanktionen (Leistungskürzung) für rechtswidrig und betrifft damit jährlich über 1 Million Leistungsempfänger, die auf Grund welcher Umstände auch immer von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern mit Leistungskürzungen belegt worden sind.
Dazu meine Frage: Die Sanktionspolitik der Bundesregierung verstößt gegen geltesndes Recht und ist somit verfassungswidrig. Beteiligt sich neuerdings nun auch die SPD am Verfassungsbruch?
Sehr geehrter Herr Zöllner,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie jedoch bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles