Frage an Andrea Nahles von Hans-Günter G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Nahles,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort vom 02.07.2014. Dass Sie allerdings mit dem rhetorischen Trick der "Übergangsregelungen" zu argumentieren versuchen, ist typisch für Politiker/innen, die die Wahrheit verschleiern wollen. Auf meine Frage, ob sich bis 2017 bei den Verlegern etwas geändert hat, haben Sie wohlweißlich nicht geantwortet. Auch 2017 werden die Verleger mit hanebüchenen Ausreden versuchen, ihre Austräger weiter mit Hungerlöhnen abzuspeisen.
In Kürze werden über die Diäten für die Abgeordneten des Bundestages abgestimmt werden. Außer der Partei DIE LINKE, werden wohl alle Betroffenen dafür stimmen – auch Sie, wie ich vermute. Gibt es bei dieser Diätenerhöhung, die uns Steuerzahler teuer zu stehen kommen, irgendwelche „Übergangslösungen“?
Haben erst kürzlich in den Bundestag gewählte Abgeordnete die gleichen Ansprüche wie Altparlamentarier?
Sind bei den Diätenerhöhungen irgendwelche Abgeordnete (z. B. Hinterbänkler) von der Erhöhung bis 2017 ausgeschlossen?
Warum werden beim Mindestlohn arbeitende Menschen zumindest zeitweise als minderwertige Menschen diskriminiert und warum sind bei fragwürdigen Diätenerhöhungen „Übergangsregelungen“ tabu?
Haben Sie als verantwortliche Ministerin nicht die Befürchtung, dass diese ungerechten und unsozialen „Übergangsregelungen“, Anlass sein werden, den Slogan „Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!“, neu aufleben zu lassen?
Mit immer noch unverständlichen Grüßen
Hans-Günter Glaser
Sehr geehrter Herr Glaser,
ich empfehle zum Thema meine heutige Rede im Deutschen Bundestag: http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Reden/Andrea-Nahles/rede-14-07-03.html
Beste Grüße
Andrea Nahles