Frage an Andrea Nahles bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Andrea Nahles
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Frage von Uwe-Jens G. •

Frage an Andrea Nahles von Uwe-Jens G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Nahles,
wie mir bekannt ist, gibt es beim gerade beschlossenen Mindestlohn auch Ausnahmen - für Jugendliche unter 18 Jahre, verschiedene Arten von Praktika und Langzeitarbeitslose. Bei letzterer Ausnahme "soll der Anreiz für Arbeitgeber erhöht werden, Erwerbslose einzustellen."
Während für mich bei den ersten beiden Gruppen ein Logik dahinter steckt (ob man die nun teilt oder nicht), sehe ich bei der letzten Ausnahme erhebliche Probleme:
a) Wieso ist die Arbeit eines Arbeitslosen (12 Monate und 1 Tag) weniger wert als die des Arbeitslosen, der 2 Tage weniger arbeitslos war (bewußt zugespitzt formuliert)? Also wieso verstößt diese Regelung nicht gegen das AGG?
b) Haben Langzeitarbeitslose nach 6 Monaten (also ohne Kündigung in der Probezeit) einen Anspruch auf Nachzahlung der Lohndifferenz? Wenn nicht, warum nicht?
c) Wie wird sichergestellt, daß von Arbeitgeberseite kein Mißbrauch betrieben wird, indem den eingestellten Langzeitarbeitslosen zum Ende der Probezeit gekündigt wird?
d) Wie wird sichergestellt, daß von Arbeitgeberseite kein Mißbrauch betrieben wird, indem Stammpersonal gekündigt wird und durch Einstellung von Langzeitarbeitslosen ersetzt werden?
Übergangsregelungen:
e) Wie wird sichergestellt, daß die Verrechnung von Kost & Logis nicht zu Wucherpreisen erfolgt, also nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen, und somit der Mindestlohn unterlaufen wird? Wie wird dabei auch sichergestellt, daß der Arbeitgeber dabei nicht Druck ausübt, falls der Arbeitnehmer nicht in der Gruppenunterkunft wohnen möchte?
f) Wieso gibt es für Zeitungszustellunternehmen befristete Ausnahmen, die ja offensichtlich nicht durch Tarifverträge begründet sind?
Kontrolle:
g) Wie hoch werden die Bußgelder sein, die bei einem Verstoß gegen das Gesetz fällig werden? Haben diese abschreckende Wirkung? Sind die Bußgelder in absoluter Höhe festgelegt oder werden sie für jeden einzelnen Fall berechnet (nach welchen Kriterien)?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe-Jens Greuel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Greuel,

auf den folgenden Internetseiten finden Sie umfangreiche Informationen zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen:

http://www.der-mindestlohn-kommt.de/ml/DE/Startseite/start.html

http://www.spdfraktion.de/themen/mindestlohn

Bei offen gebliebenen Fragen können Sie sich gerne an das Bundesministerium wenden: info@bmas.bund.de

Beste Grüße
Andrea Nahles