Frage an Andrea Nahles von Gerhard R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Nahles
Mit Einführung des SGB II ergeben sich in meinem Beratungsumfeld immer wieder Konflikte bei der Rechtsanwendung und Rechtsauslegung durch die Behörden nach dem SGB II, soweit die Betroffenen dem Behindertenumfeld entstammen.
Spätestens mit der Einführung der UN BRK ist der Gesetzgeber jedoch zu einer eindeutigen Klarstellung gefordert.
Dazu http://www.reha-recht.de, daraus
Forum D Nr. 02/2007 Leistungen zur Teilhabe und Verfahrenspflichten des SGB IX für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II
(Prof. Dr. W. Kothe, Prof. Dr. U.Preis, PD Dr. F. Welti)
dazu ebenso Forum A Nr. 02/2009 Zur umfassenden Prüfungs- und Beratungspflicht als Folge der besonderen Zuständigkeitsregelung in § 14 SGB IX - Bestätigung durch das BSG und weitere Fragen
... sowie des Erlasses der BA für Arbeit (Zentrale PP 23 - 5392/6530 Stand: Juli 2006 ausgelaufen 2012)
Arbeitshilfe – Reha für die Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit (AA)
mit Arbeitsgemeinschaften (ARGE)und zugelassenen kommunalen Trägern (zkT)
bei der beruflichen Eingliederung von erwerbstätigen behinderten Hilfebedürftigen
Wie stellt Ihr Ministerium unter Mitwirkung der BA für Arbeit sicher, das gegenüber den nachgeordneten Trägern im Sinne der § 6, 6a SGB IX eine einheitliche Rechtsanwendung in den daraus folgenden Verfahrensschritten sichergestellt ist.
Anfragen hierzu an Ihre Fraktionskolleginnen Högl und Schmidt haben bisher zu keinen schlüssigen Aussagen geführt (Stand 2010/2011).
Hierzu sind aus dem eigenen Wirkungs- und Beratungsbereich in unterschiedlichen Bundesländern (NRW, Meck-Pom, Berlin-Brandenburg) 2.instanzliche Verfahren anhängig. die ggf. demnächst im Zuge einer Sammelklage im Sinne des Art. 93 Abs. 4a dem BVerfG vorgelegt werden (überlange Verfahrensdauer).
Ich bitte insofern um alsbaldige Reaktion aus Ihrem Amtsbereich, gern auch über die genannte e-Mail-Adresse.
Mit vorzüglicher Hochachtung, als Mitglied dee AG Selbst Aktiv der SPD
Gerhard Roloff
Sehr geehrter Herr Roloff,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles