Frage an Andrea Nahles von Hans-Günter G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Ministerin,
die SPD rühmt sich wieder einmal, dass sie es wäre, die die Leiharbeit wieder zu dem machen will, zu der sie eigentlich gedacht war, nämlich zu einer Regulierungsmöglichkeit für Unternehmer bei Auftragsspitzen, Urlaubszeiten und Krankenausfällen. Dass die Unternehmer das „Geschenk“ der Leiharbeit dankend annahmen und es bis zum Exzess missbrauchten, hätte man voraussehen können (müssen), doch nicht von den neoliberalen SPD-Politikern wie Schröder, Müntefering, Clemens, Steinmeier und wer nicht alles an diesem Gesetz herumbastelte.
Nun will man das Versäumte nachholen und eine zeitliche Begrenzung von 18 Monaten einführen, wonach Leiharbeiter nach dieser Zeit von dem Unternehmen übernommen werden müssen.
In der Polit-Sendung Panorama, vom 24.07.2014 und auch im Internet unter www.nachdenkseiten.de, konnte man erfahren, dass profitgierige Unternehmer wieder ein Schlupfloch entdeckt haben, um Arbeitnehmer weiter ausbeuten zu können.
Meine Fragen.
Haben Sie bei der Ausarbeitung der Gesetzesnovelle zur Leiharbeit schon davon erfahren, dass Unternehmer ihre Leiharbeiter entlassen und sie mit Werksverträgen als Subunternehmer, unter bedeutend schlechtere Bedingungen, wieder am gleichen Arbeitsplatz beschäftigen?
Wenn Sie davon wissen, was gedenken Sie zum Schutz der Arbeitnehmer zu tun?
Kann man die Unsitte der Werksverträge nicht per Gesetz verbieten oder zumindest auf wenige Ausnahmen begrenzen? Ihre Antwort erwarte ich mit Interesse.
Schöne Grüße
Hans-Günter Glaser
Sehr geehrter Herr Glaser,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles