Frage an Andrea Nahles von Joachim K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Ministerin,
meine Frau ist im Jahre 2003 in Deutschland eingereist und hat seitdem eine Arbeitsberechtigung, seit dem Jahr 2007 hat sie die deutsche Staatsbürgerschaft.
In der Rentenversicherung möchten wir nun Kindererziehungszeiten (geb. 2010) anrechnen lassen. Die Rentenversicherung Bund verlangt von meiner Frau nun einen Nachweis, über die Einbürgerung. Dies soll als Nachweis dienen, dass unsere Kinder in Deutschland und nicht im Ausland groß gezogen wurden.
Dass meine Frau diesen Nachweis erbringen muss halte ich für diskriminierend, weil keine in Deutschland geborene Frau einen Nachweis erbringen muss, dass ihre Kinder in Deutschland aufgezogen wurden.
Meine Frau ist seit langem berufstätig und bezog zwischenzeitlich Elterngeld, in der gesamten Zeit ist unser Hauptwohnsitz Deutschland. Warum also dieser Nachweis?? Komischerweise braucht die Rentenkasse keinen Nachweis, wenn sie bereits seit Jahren die Rentenversicherungsbeiträge einstreicht.
Bitte unterbinden Sie die Diskriminierung. Ich hoffe auch Rückmeldung.
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Kühn,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden. Auch gibt es das Bürgertelefon des BMAS mit speziellen Durchwahlnummer wie z. B. zum Thema Rente. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
Beste Grüße Andrea Nahles