Frage an Andrea Nahles von Susanne T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles,
inzwischen hat sich meine Frage an Sie vom 23.07.2014 selbst beantwortet.
Dem Rundschreiben 7/2014 des BMAS vom 08.08.2014 ist zu entnehmen, wie momentan durch die ausführenden Träger mit der Umsetzung der Entscheidung des BSG zur Regelbedarfstufe 3 umzugehen haben. Dass man die schriftliche Urteilsbegründung abwartet, ist noch verständlich. Deutlich geht aber m. E. aus diesem Rundschreiben hervor, dass man diese Entscheidung des BSG so möglichst nicht umsetzen will.
Mit Einführung der Regelbedarfstufe 3 im SGB Xll, bzw. mit dem unterschiedlichen Umgang derselben zum SGB ll, war aus den Reihen der SPD (siehe abgeordnetenwatch Sigmar Gabriel, Silvia Schmidt u.a.) ein deutlicher Protest dazu zu vernehmen. Verbunden mit Zusicherungen, sich dafür einsetzen zu wollen. dass den Betroffenen, die ab Januar 2011 20% Kürzung ihrer Grundsicherungsleistung hinnehmen mussten (rechtswidrig, wie das BSG nun feststellte!)gemäß unseres Grundgesetzes nicht weiter benachteiligt werden.
Daher meine Frage an Sie als SPD-Mitglied: Vertritt die SPD noch diesen Standpunkt? Was wird vonseiten der SPD unternommen, damit die Entscheidung des BSG zeitnah und umfänglich umgesetzt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Thönes
Sehr geehrte Frau Thönes,
Ihre Nachfrage betrifft trotzdem meine Arbeit als Ministerin und so kann ich Sie nur ein weiteres Mal bitten, diese direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles