Frage an Andrea Nahles von Petra W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Nahles,
wie ich heute gelesen habe, sollen zu den Hartz IV Gesetzen Rechtsvereinfachungen beschlossen werden.
Der Vorschlag Nr. 76 beinhaltet einmal einfach gesagt, dass ein rückwirkender Rechtsanspruch auf von Jobcentern in rechtswidriger Weise vorenthaltene Leistungen verfallen soll.
Wie ist das mit dem Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar? Werden Jobcenter durch diese "Rechtsvereinfachung" nicht sogar zur rechtswidrigen Versagung von Leistungen aufgerufen?
Sehr geehrte Frau Witt,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Auch gibt es das Bürgertelefon des BMAS mit speziellen Durchwahlnummer zu den einzelnen Themenbereichen. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
Beste Grüße
Andrea Nahles